04.07.2002

Strafen für Verkehrsdelikte bald höher?

Unter dem Titel Verwaltungsvereinfachung wird heute, Donnerstag, dem Verfassungsausschuss des Nationalrates eine Regierungsvorlage zur Novelle des Verwaltungsstrafgesetzes vorgelegt.

Ein wesentlicher Inhalt: Die Strafrahmen für Anonymverfügungen sollen von derzeit 72 Euro auf 218 Euro verdreifacht werden. 'Eine damit verbundene Verwaltungsvereinfachung wird von den Befürwortern der Novelle ins Treffen geführt. Außerdem soll es möglich werden, wesentlich mehr Delikte als bisher mit der einfacheren Anonymverfügung statt mit der viel aufwendigeren Strafverfügung verfolgen zu können', erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

'Kraftfahrer könnten daraus die Hoffnung ableiten, künftig auch bei schweren, sprich teureren, Vergehen einem Verwaltungsstrafverfahren und damit der Tat-Registrierung unter ihrem Namen zu entgehen', erklärt der Jurist. Doch die Clubjuristen haben, bei aller Unterstützung von verwaltungsvereinfachenden Maßnahmen, ihre Bedenken. 'Schon jetzt werden relativ schwere Verkehrsübertretungen mit Anonymverfügung verfolgt. Eine nennenswerte Ausweitung der in Betracht kommenden Delikte ist deshalb schwer vorstellbar', erläutert Hoffer.

Immerhin werden beispielsweise schon jetzt in den meisten Bundesländern Geschwindigkeitsüberschreitungen um bis zu 30 km/h mit Anonymverfügung, also ohne Ausforschung des Lenkers, bestraft. Bei diesen Delikten sollte aber eigentlich der Täter selbst verfolgt werden, um ihn von weiteren Delikten dieser Art abzuhalten. Etwa könnte ein Probeführerschein-Besitzer der teuren und unangenehmen Nachschulung entgehen, wenn der Fahrzeughalter (z.B. der Vater) widerspruchslos die Anonymverfügung einzahlt. 'Das', so Hoffer, 'wäre im Sinne der Verkehrssicherheit kontraproduktiv'.

Für eine Ausweitung der Delikte sieht der Jurist nicht zuletzt anhand dieses Beispiels keinen Spielraum. Da bisher abseits des Verkehrsrechtes kaum Gesetze bestehen, in denen mit Anonymverfügung vorgegangen wird, schließt der Club nicht aus, dass die Novelle zum Erhöhen des allgemeinen Verkehrsstrafen-Niveaus dienen könnte.

Der ÖAMTC hofft auf Einsicht der Abgeordneten. Denn durch geeignete Maßnahmen muss sicher gestellt sein, dass die im Sinne der Verwaltungsvereinfachung gut gemeinte Novelle weder der Verkehrssicherheit schadet noch zum weiteren Abkassieren missbraucht werden kann.


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