10.07.2002

Telekom: Einstweilige Verfügung gegen Tele2

Auf Antrag von Telekom Austria hat das Handelsgericht Wien gegenüber Tele2 eine Einstweilige Verfügung erlassen - Tele2 muss irreführende TV-Werbung abstellen.

Das Handelsgericht Wien hat damit bestätigt, dass die Fernsehwerbung des alternativen Telekombetreibers Tele2 zur Irreführung geeignet ist. In einem direkten Tarifvergleich mit dem TikTak Privat Tarif von Telekom Austria behauptet Tele2, dass Telekom Austria um 50% teurer wäre als Tele2. Dabei werden spezielle Vorteile des Tarifes - so genannte Goodies - wie etwa der BestFriend nicht entsprechend dargestellt.

Mit diesem BestFriend kann der Kunde rund um die Uhr um 2 Cent pro Minute im österreichischen Festnetz telefonieren. Tele2 verstößt mit diesen TV-Werbespots eindeutig gegen das Wettbewerbsrecht. Tele2 muss ab sofort die TV-Werbung, die eine solche irreführende Gegenüberstellung von Tarifen enthält, unterlassen.


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