17.07.2002

Gruppenfreistellungsverordnung: mehr Wettbewerb

Die von der EU-Kommission beschlossene Neuregelung des Autovertriebes beschert dem Markt mehr Wettbewerb.

'Von der neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) erhofft der ÖAMTC, dass Reparatur- und Servicekosten in Zukunft günstiger werden', umreißt Club-Juristen Ursula Zelenka die Wettbewerbsvorteile für den Endverbraucher.

Die neue GVO bringt eine Liberalisierung des Kfz-Vertriebes in Europa und bedeutet mehr Unabhängigkeit der Kfz-Händler gegenüber den Herstellern. Was die Änderungen nach den Vorstellungen der EU-Wettbewerbskommission für die Autokäufer bringen sollen, hat die ÖAMTC-Juristin zusammengefasst:



'Der verstärkte Wettbewerb in Neuwagen-Vertrieb und Ersatzteil-Verkauf und bei den Kfz-Reparaturen ermöglicht mehr Auswahl, bessere Qualität und kundenfreundlichere Preise', sagt Zelenka. 'Davon werden die Autokäufer in ganz Europa profitieren.'

Die neue GVO wird mit 1. Oktober 2003 in Kraft treten. Für die Übergangsfrist ab 30. September 2002 bis Oktober nächsten Jahres gelten aber die Bestimmungen der alten GVO für die bestehenden Vertriebsvereinbarungen. Der derzeit bestehende Händlergebietsschutz bleibt bis zum 30. September 2004 aufrecht, damit sich die Händler auf die neuen Gegebenheiten einstellen können.


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