06.11.2002

EU-Arbeitgeber unfaire Privatdatenaufzeichner?

Zum Datenschutz am Arbeitsplatz schlägt die EU-Kommission den Europäischen Sozialpartnern nunmehr einen neuen EU-Rahmen zur Verbesserung des Schutzes der personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer in der EU vor.

Der Beschluss der Kommission behandelt eine Vielzahl spezifischer Fragen zum Datenschutz am Arbeitsplatz, so etwa den Umgang mit sensiblen Daten beispielsweise über Gesundheitszustand, Drogentests und Gentests, Überwachung des E-Mail-Verkehrs und der Internet-Nutzung des Arbeitnehmers.

Erhebliche Unterschiede innerhalb der EU bei den Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer können ein Hemmnis für den Binnenmarkt darstellen und einerseits die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, andererseits aber auch die für die Unternehmen in einer globalisierten Wirtschaft notwendige Übermittlung von Daten über ihre Arbeitnehmer innerhalb der gesamten EU und darüber hinaus beeinträchtigen - so die Kommission.

Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) war seit jeher für einen auch für KMU administrierbaren Datenschutz. Die Notwendigkeit einer Europäisierung dieser Materie kann aber nicht nachvollzogen werden - der Binnenmarkt jedenfalls kann nicht ausschlaggebend sein.