09.12.2002
Der außergerichtliche Tatausgleich, soziale Dienste und Probezeiten sind gesetzlich vorgesehen, und können auch mit auferlegten Pflichten verbunden werden. Ein Fahrsicherheitstraining wäre z.B so eine Pflicht, und müsste innerhalb der vom Staatsanwalt gesetzten Probezeit vom Unfallverursacher absolviert werden. Da der Lenker dabei lernt, mit gefährlichen Situationen besser umzugehen, würde das Training mehr zu seiner Besserung beitragen. Weitere Unfälle könnten dadurch eher vermieden werden, als mit eintreiben von Bußgeldern.
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