11.12.2002

Länger Fristen für Verwaltungsbehördliche Verfahren

Der ÖAMTC würde es begrüßen, wenn in Österreich die Fristen von 2 auf 4 Wochen verlängert würden, und niemand mehr das Nachsehen wegen Fristversäumnis hätte.

Um ernsthaft auf ein behördliches Schreiben reagieren zu können, reichen 14 Tage oft nicht aus. In vielen Fällen muß man sich oft schon ein paar Tage abziehen, weil die Schriftstücke auf der Post lagern und diese Hinterlegungstage mitgerechnet werden. Manchmal ist es auch gar nicht notwendig auf die Behörde zu reagieren. Um diese Entscheidung treffen zu können ist in manchen Fällen eine Beratung durch Profis notwendig.

Diese nimmt dann auch seine Zeit in Anspruch und erschwert die termingerechte Abgabe. Daher wünscht sich der ÖAMTC eine einmonatige Frist die einem genügend Spielraum einräumt. Eine längere Frist hätte auch einen Vorteil für die Behörden: Es würden die Schriftstücke wegfallen, welche nur aus formalen Gründen um Fristen einzuhalten, eingebrachte werden. Diese Schriftstücke werden später oft wieder zurückgezogen und würden nur einen unnötigen Arbeitsaufwand bedeuten.


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