18.02.2003

Es werde Licht

Allein leuchtendes Begrenzungslicht ist auch bei Tag und guter Sicht im Ort erlaubt.

ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer nennt die Bestimmung zur Erlaubnis, bei Tag und guter Sicht auch im Ortsgebiet mit Begrenzungslicht fahren zu dürfen. Komisch dass so mancher Exekutivbeamte davon noch nichts gehört hat. Mehrere Kraftfahrer wurden in letzter Zeit wegen ihres angeblichen 'Fehlverhaltens' gemahnt und entgingen nur knapp einer Strafe.

Gemäß einer neuen Bestimmung im Kraftfahrgesetz, die seit 25. August 2002 gilt, wurde die bisher bestehende Unterscheidung zwischen Freilandstraßen und Ortsgebiet beseitigt. Vorher durfte man bei Tag und guten Sichtverhältnissen zwar im Überlandverkehr mit alleine leuchtendem Begrenzungslicht fahren, im Ortsgebiet jedoch nur in Kombination mit Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Fernlicht, erklärt Hoffer. Der ÖAMTC appelliert an die Autofahrer, sich wegen dieses nicht strafbaren Delikts nicht mit einem Organmandat bestrafen zu lassen. Eine Rückforderung ist zwar möglich, aber meist mit höherem Aufwand und Risiko verbunden als sich in ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren einzulassen.

Bei Dunkelheit, auch wenn die Straßenbeleuchtung eingeschaltet ist und Sichtbeeinträchtigung wie zB: Regen, Schneefall oder Nebel ist Begrenzungslicht alleine zu wenig, erinnert Hoffer. Dann müssen zusätzlich entweder Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.

Quelle: ÖAMTC | www


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