19.02.2003

Unsicherheiten bei Ortstafeln

Handlungsbedarf sieht der ARBÖ bei den Ortstafeln. Es soll geklärt werden, welche Hinweisschilder an Ortstafeln gerade noch zulässig sind und der Straßenverkehrsverordnung (StVO) entsprechen.

Die Klärung dieser Frage, die schon öfter zu Rechtsunsicherheit geführt hat, soll österreichweit einheitlich geregelt werden. Nach einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes verliert eine Ortstafel ihre Gültigkeit, wenn darauf Hinweisschilder angebracht sind, die nicht in der StVO vorgesehen sind.

Ein Bespiel aus Eferding in Oberösterreich wo die Zusatztafel 'Familienfreundliche Gemeinde' angebracht war. Ein Autofahrer hatte die im Ortsgebiet erlaubte Geschwindigkeit überschritten und wurde bestraft. Da die Ortstafel nicht StVO-zulässig war, musste die in Orten vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten werden. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hob daraufhin die Strafe für den Autofahrer auf und stellte das Verfahren ein. Nach Informationen des ARBÖ gibt es in Österreich hunderte Ortstafeln, die nicht den Buchstaben der StVO entsprechen.

Quelle: ARBÖ | www


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