11.07.2003

Vorbeischlängeln bei Kolonnen

Noch immer führt das Vorbeischlängeln von einspurigen Verkehrsteilnehmern zu Konflikten mit Autolenkern. Das Vorfahren zwischen oder an Kolonnen war zwar einmal verboten, ist aber schon länger erlaubt.

Es muss aber genügend Platz vorhanden sein und andere dürfen dabei nicht behindert werden. Für Radfahrer sind laut Obersten Gerichtshof 1,4 Meter Abstand zwischen den Autos gerade noch genung. Bei Motorrädern wird es sicherlich etwas mehr sein. Verboten ist allerdings das Vorbeischummeln bei einem Stau, der durch dichten Verkehr verursacht wurde. In folgenden Fällen ist Vorbeischlängeln erlaubt:



Einspurige sollten niemals am Vorbeifahren gehindert werden, da dadurch die Unfallgefahr erhöht wird und Streitereien provoziert werden. Auch wenn das Vorbeischlängeln nicht erlaubt ist muss in einer Kolonne immer mit vorbeifahrenden Motorrädern gerechnet werden.

Quelle: ÖAMTC | www


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