Aktuell  21.07.2003

Wunschkennzeichen laufen nächstes Jahr ab

Einige Besitzer von Kfz-Wunschkennzeichen aus dem Jahre 1990 werden nächstes Jahr zur Kassa gebeten, wenn sie das Taferl weiter behalten wollen. Denn nach 15 Jahren verlieren Wunschkennzeichen ihre Gültigkeit.

Dabei gilt zu beachten, dass als Stichtag nicht der Tag der Zuweisung, sonder das Datum der Reservierung ausschlaggebend ist. Im Jänner 1990 wurden zwar die ersten Kennzeichen vergeben, reservieren konnte man sie aber schon im Herbst 1989. Nächstes Jahr müssten alle Wunschkennzeichen-Besitzer, die 1989 ihr Kennzeichen reservieren ließen, von der Zulassungsbehörde kontaktiert werden. Drei Möglichkeiten stehen dann zur Auswahl:



Meldet sich die Zulassungsbehörde nicht, sollte man die Zulassungsstelle kontaktieren, um das Taferl nicht zu verlieren. Wird nicht rechtzeitig verlängert, erlischt die Gültigkeit und ein Austausch auf ein normales Kennzeichen ist zwingend.

Quelle: ÖAMTC | www


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