Aktuell  25.07.2003

Fahren mit Brille oder Kontaktlinsen

Immer wieder kommt es vor, dass die Lenkerberechtigung unter der Bedingung erteilt wurde, beim Lenken eines Kraftfahrzeuges eine Brille oder Kontaktlinsen zu tragen. Doch selten sind für beide Arten die dazugehörenden Codes im Führerschein eingetragen.

Jemand der mit Brillen (Code 01.01) unterwegs ist entscheidet sich später doch während dem fahren Kontaktlinsen zu tragen, und vergisst dabei dies mit dem entsprechenden Code in den Führerschein eintragen zu lassen.

Wird anlässlich einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass die eingetragene Bedingung, Brillen zu tragen, nicht erfüllt wird, nützt der Einwand, Kontaktlinsen getragen zu haben, nichts: das Fahrzeug wurde ohne gültige Lenkberechtigung gelenkt. Die Strafe ist saftig. 'Im vorliegenden Fall wurde die Lenkerberechtigung für drei Monate entzogen, weil der Betreffende als nicht verkehrszuverlässig galt', so die Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferates Dr. Barbara Auracher-Jäger.

Aufgrund eines neuen VwGH-Erkenntnisses erfolgt die Entziehung der Lenkerberechtigung in einem solchen Fall zu Unrecht. Bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit genügt nicht nur das Vorliegen einer bestimmten Tatsache, sondern es muss aufgrund der 'vorzunehmenden Wertung anzunehmen sein, dass der Betreffende wegen seiner Sinnesart beim Lenken von Kraftfahrzeugen die Verkehrssicherheit gefährden wird'.

Ein Gutachten eines Augenfacharztes bestätigt: der Betreffende trägt seit Jahren Kontaktlinsen, verträgt diese problemlos und sieht sowohl mit Brille als auch mit Kontaktlinsen gleich gut. Es kann daher gemäß Verwaltungsgerichtshof nicht davon ausgegangen werden, dass 'das Verhalten des Betreffenden und die Umstände der Tat', sprich Kontaktlinsen statt Brillen zu tragen, seine Verkehrszuverlässigkeit in Frage stellt.

Dennoch rät die Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferates allen Brillen- und Kontaktlinsenträgern: 'Werfen Sie einen Blick in Ihren Führerschein. Der Code 01.01 steht für Brillenpflicht, der Code 01.02 für Kontaktlinsenpflicht. Wenn Sie jetzt statt Brillen Kontaktlinsen tragen oder umgekehrt, muss der entsprechende Code im Führerschein eingetragen sein. Ein diesbezügliches Versäumnis kann sehr teuer werden, auch wenn die Lenkerberechtigung nicht entzogen wird.'

Quelle: ARBÖ | www


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