06.08.2003

Tipps für Autostop

Damit der 'Wink mit dem Daumen' nicht zum Albtraum wird, hat der ARBÖ für alle Beteiligten einige Tipps zusammengestellt. Grundsätzlich ist in Österreich Autostoppen überall, außer auf Autobahnen und Schnellstraßen, erlaubt.

ARBÖ-Tipps für Autostopper:



ARBÖ-Tipps für Autolenker:



Kommt es zu einem Unfall, ist bezüglich der Haftungsfrage Vorsicht geboten: Für den Ausschluss der strengen Gefährdungshaftung ist es wichtig, dass die Mitnahme unentgeltlich erfolgt, um nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Das Bezahlen eines Essens in einer Raststätte könnte beispielsweise als Entgelt für die Mitnahme gewertet werden, ein Kaffee hingegen noch nicht, da im Zweifel angekommen wird, dass es sich bei einer kleinen Einladung nur um eine rein gesellschaftliche Geste handelt und nicht um ein Entgelt im Sinne der Gesetzesbestimmung.

'Wird der Autostopper verletzt, hat der Fahrer damit zu rechnen, wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt zu werden. Was etwaige zivilrechtliche Schadenersatzforderungen betrifft, kann der Autofahrer vom Autostopper eine schriftliche Erklärung verlangen, in der dieser auf alle, über die gesetzliche Deckungssumme oder eine freiwillig höher abgeschlossene Deckungssumme im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung hinausgehenden Forderungen gegenüber dem Fahrzeughalter und dem Lenker verzichtet,' so die ARBÖ-Expertin weiter. Wer häufig Autostopper mitnimmt, sollte solche Verzichtserklärungen auf jeden Fall mitführen - entsprechende Formulare gibt es in allen ARBÖ-Dienststellen.

Quelle: ARBÖ | www


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