Aktuell 22.08.2003
Für unerlaubte Umbauten können Geldstrafen bis zu 2.180 Euro fällig werden bzw. sogar die Kennzeichentafel eingezogen werden. Änderungen müssen in den meisten Fällen der Behörde gemeldet werden. Ausnahmen sind beispielsweise der Austausch von Rückleuchten oder Auspuffanlage, das Anbringen von Zusatzscheinwerfern und Rückstrahlern. Genehmigt müssen aber auch diese Teile sein.
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Die Broschüre, welche vom ÖAMTC in Zusammenarbeit mit der Bundespolizeidirektion Wien erstellt worden ist, behandelt folgende Themen:
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