23.10.2003

SMS-Parken mit Parkuhr

Autofahrer, die sich fürs SMS-Kurzparken entschieden haben, müssen sich eine Parkuhr zulegen, informiert die Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferats, Dr. Barbara Auracher-Jäger über die geltende Rechtlage.

Alle rechtlich zugelassenen Hilfsmittel zur Überwachung der Kurzparkdauer sind in der 'Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung' vollständig ('taxativ') aufgezählt. Ausdrücklich zugelassen sind Parkscheiben, Parkscheine, Automatenparkscheine, Parkometer, Parkzeitgeräte und Sondernachweise.

Die seit Jahren geltende Verordnung kennt moderne Kommunikationsmittel wie die SMS per Handy naturgemäß nicht. 'Die zusätzliche Parkscheibe ist tatsächlich überflüssig und durch Änderung der Verordnung zu vermeiden,' fordert die ARBÖ-Expertin. Die Initiative dazu hat der ARBÖ schon ergriffen und einen brieflichen Appell ans zuständige Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gerichtet.

Rasche Überbrückungshilfe bietet der ARBÖ allen parkuhrensuchenden Autofahrern in Wien: Für 90 Cent gibt es in allen ARBÖ-Dienststellen Parkuhren zu kaufen.

Als Erinnerungshilfe für alle, die es vergessen haben:

Quelle: ARBÖ | www


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