01.10.1998

Vignette für Behinderte gratis!

Körperbehinderte haben Anspruch auf eine kostenlose Vignette für die Autobahnmaut.

Der Preis der Vignette wird bei Vorweisen eines entsprechenden Behindertenausweises vom zuständigen Bundessozialamt rückerstattet. Diese Regelung gilt bei Blindheit, Gehbehinderung und unzumutbarkeit öfentlicher Verkehrsmittel.


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