27.01.2004

Auch im Schneechaos gelten Verkehrsregeln

Der Winter beschert Österreich derzeit eine Menge Schnee, und damit auch eine Menge Tücken für den Straßenverkehr. Bodenmarkierungen verschwinden unter Schnee und Matsch und Verkehrsschilder können oft nicht mehr erkannt werden.

Wie verhält man sich als Autofahrer in solch einer Situation? Der ÖAMTC hat die wichtigsten Regeln zusammengefasst.

Für Bodenmarkierungen gilt: Sind die Richtungspfeile nicht sichtbar, können sie auch nicht beachtet werden. Somit gelten die allgemeinen Fahrregeln. Auf jedem Fahrstreifen darf geradeaus gefahren werden, Rechtsabbiegen ist auf dem zunächst rechts gelegenen Streifen erlaubt. Auf der neben der Fahrbahnmitte gelegenen, in Einbahnen auf der äußerst linken Fahrspur, darf nach links abgebogen werden. Besondere Vorsicht ist für alle Personen geboten, welche die Richtungspfeile auswendig kennen: Die anderen Verkehrsteilnehmer werden sich anders verhalten als sonst.

Die Regelen bei verwehten Verkehrszeichen deren Inhalt nicht mehr erkennbar sind, sehen folgendermaßen aus. Runde Verkehrszeichen werden ungültig da sie nicht eindeutig zugeordnet werden können. Um sicher zu gehen sollte die allgemeine Verkehrssituation beobachtet werden. Verkehrszeichen die anhand ihrer Form erkennbar sind (Vorrang geben oder Halt), müssen weiterhin beachtet werden.

Fußgängerübergänge müssen aufgrund des Verkehrszeichens 'Kennzeichnung eines Schutzweges' unbedingt beachtet werden, auch wenn die Markierung nicht sichtbar ist. Kurzparkzonen-Regelungen gelten solange, bis sie extra aufgehoben werden. Hier gilt das gleiche wie bei Schutzwegen, die Kurzparkzone wird trotz verdeckter blauer Bodenmarkierung durch ein Verkehrszeichen verordnet. Keine Sorgen braucht man sich zu machen wenn man in einer Kurzparkzone parkt und der Parkschein durch die verwehte Scheibe nicht sichtbar ist. Aufsichtsorgane sollten in der Lage sein die Windschutzscheibe vom Schnee zu befreien, um ins Wageninnere schauen zu können.

Bei Hauseinfahrten darf, auch wenn keine Gehsteigabschrägung erkennbar ist, nicht einfach geparkt werden. Wenn ein 'Einfahrt freihalten' -Schild angebracht ist, muss man sich erst vergewissern, ob eventuell eine Gehsteigabschrägung vorhanden ist.

Quelle: ÖAMTC | www


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