10.02.2004

Schneeketten, Winterreifen und Co.

Die kurze Wärme-Phase ist vorbei, die Kälte hat wieder ihren rechtmäßigen Platz zur Winterzeit eingenommen. Schneefall und Glätte sind wieder im Anmarsch, Schneeketten und Winterreifen daher angesagt.

Aus diesem Grund hat der ARBÖ eine Liste mit den häufigsten Fragen veröffentlicht, die den ARBÖ-Pannenprofis gestellt werden:

Ab wann dürfen Schneeketten montiert werden?
Wenn die Fahrbahn durchgehend mit Schnee bedeckt ist. Sollten aber nur die Nebenfahrbahnen bedeckt und die Hauptstraßen geräumt sein, darf mit Schneeketten nur auf den Nebenfahrbahnen gefahren werden. Eine, durch einen schneefreien Tunnel, unterbrochene Schneefahrbahn kann durchgehend mit Schneeketten befahren werden.

Auf welchen Rädern müssen Schneeketten montiert werden?
Falls in den Betriebsvorschriften nicht anders angegeben, auf den Antriebsrädern.

Müssen bei Schneekettenpflicht auch auf Spikereifen und auf Reifen von Fahrzeugen mit Allradgetriebe Schneeketten montiert werden?
Auf jeden Fall. Aber auch wenn keine Schneekettenpflicht verordnet wurde sind Schneeketten bei tiefwinterlichen Wetterverhältnissen angebracht.

Welche Geschwindigkeiten müssen bei Schneeketten eingehalten werden?
Obwohl es keine gesetzliche Vorschrift gibt, sollte nie schneller als 40 bis 50 km/h gefahren werden. Besonders auf einer schneefreien Tunnelfahrbahn sind 40 km/h zur Schonung der Straße empfehlenswert. Auch der Bremsweg wird dadurch nicht unnötig verlängert.

Gibt es in Österreich eine allgemeine Winterreifenpflicht?
Nein. Bei einem Unfall mit Sommerreifen wird sich die eigene Kaskoversicherung allerdings leistungsfrei erklären.

Darf mit 'abgefahrenen' Winterreifen gefahren werden?
Winterreifen müssen eine Profiltiefe von mind. 5 mm bei Reifen in Diagonalbauart oder mind. 4 mm bei Reifen in Radialbauart (Gürtelreifen)aufweisen. 'Abgefahrene' Winterreifen mit einer geringeren Profiltiefe dürfen weiter verwendet werden, gelten dann jedoch als Sommerreifen.

Müssen Winterreifen und Spikereifen auf allen vier Rädern montiert sein?
Ja

Wenn am Zugfahrzeug Winterreifen oder Spikereifen montiert sind, muss dann auch ein Anhänger Winterreifen haben?
Ist das Zugfahrzeug mit Winterreifen ausgestattet, können am Anhänger Sommerreifen montiert sein und umgekehrt. Allerdings müssen am Anhänger Spikereifen montiert sein, wenn auch das Zugfahrzeug welche hat.

Welche Geschwindigkeiten müssen bei Winterbereifung eingehalten werden?
Die gleichen wie für Sommerreifen. Für Fahren mit Spikereifen gilt ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und von 80 km/h auf Freilandstraßen.

Quelle: ARBÖ | www


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