Aktuell  17.02.2004

Manipulierte Vignetten strafbar

Wenn die Autobahn-Vignette erst einmal auf der Windschutzscheibe klebt, sollte sie so belassen werden wie sie ist. Auch wenn sie vielleicht schief angebracht wurde und man sie am liebsten neu aufkleben würde.

Wird das Pickerl nämlich abgelöst und wieder aufgeklebt, erscheint der Schriftzug 'ungültig'. Und dann kann es teuer werden, falls man erwischt wird. Im besten Fall kommt man mit einer erhöhten Ersatzmaut von 240 Euro (Motorradfahrer 130 Euro) davon, die man sofort bezahlen oder innerhalb von 14 Tagen per Erlagschein begleichen kann. Genauso strafbar ist es, eine Vignette mittels Tricks abzulösen ohne dass sie sich zerstört, und diese dann mit Klebefolie oder Haftbeschichtung auf einem anderen Auto anbringt.

Eine alte Vignette löst man am leichtesten von einer warmen Windschutzscheibe (beheizte Garage, Heizungsdüsen). Das neue Mautpickerl sollte dann auf sauberer und trockener Fläche aufgeklebt werden.

Quelle: ÖAMTC | www


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