18.02.2004
Ebenso ist auch der Versicherungsverband davon überzeugt, dass eine österreichische Versicherung dieses Produkt nicht anbieten darf. Dr. Georg Kozak vom Versicherungsverband: 'Eine Versicherung gegen Strafen entspricht nicht der heimischen Rechtslage, sie würde den Strafzweck eindeutig unterlaufen.' Durch das Liechtensteiner Urteil hat Österreichs Finanzmarktaufsicht eine solide Grundlage um den Vertrieb zu unterbinden.
In der Theorie sieht es so aus, dass eine ausländische Versicherung ein Produkt in Österreich anbieten dürfte, wenn dieses bereits in einem anderen EWR-Land zugelassen wurde. Da aber Liechtenstein, wo die Raserversicherung entwickelt wurde, diese ebenso verbietet, sollte es für Österreich kein Problem darstellen.
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