Aktuell 01.03.2004
Denn im Vergleich zum Halterverbot, welches nur einmal und zwar beim Abstellen des Fahrzeuges bestraft wird, begeht man als Dauerparker in einer Kurzparkzone, bei jedem neuen Geltungsbeginn eine Übertretung. Da hilft dem Autofahrer auch die Argumentation nicht, dass Auto in dieser Zeit nicht wegbewegt zu haben.
Zusätzlich zu der Strafe kann die Gemeinde auch Parkgebühren nachfordern. Dabei werden je nach Parkdauer Organmandate oder Anonymverfügungen von jeweils rund 20 bis 30 Euro pro Tag sowie sämtliche Parkgebühren für alle Abstellstunden fällig. Für das Überschreiten der erlaubten Abstelldauer darf jedoch keine zusätzliche Strafe verhängt werden.
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