16.04.2004

Verkehrsunfälle in den EU-Erweiterungsländern

Verkehrsunfälle im Ausland können bei Fehlverhalten unangenehme Folgen haben. Der ÖAMTC hat sich über die Besonderheiten von vier neuen EU-Beitrittsländern Tschechien, Slowenien, Slowakei und Ungarn, erkundigt.

Bei allen Unfällen ist es generell ratsam die örtliche Polizei einzuschalten.

Slowakei
In der Slowakei ist es Pflicht, einen Unfall zu melden. Mit dem ausgestellten Schadenzertifikat wird einem außerdem die Ausreise erleichtert. Bei der Einreise in die Slowakei müssen bereits vorhandene Blechschäden deklariert werden.

Tschechei
Bei einem Unfall in der Tschechei ohne Verletzte und einem Schaden unter 20.000 CZK (592 Euro), muss die Polizei nur bei ungeklärter Schuldfrage gerufen werden. Allerdings empfiehlt es sich trotzdem die Polizei zu rufen um auf Nummer sicher zu gehen.

Slowenien
Gibt es in Slowenien Verletzte, ist es Pflicht die Polizei zu rufen. Wenn es sich nur um einen reinen Sachschaden handelt und die Polizei eingeschalten wurde, kann es passieren, dass der Pass bis zum Gerichtstermin abgenommen wird und eine Ausreise nicht möglich ist. Hat ein Auto auffällige Karosserieschäden ist die Ausreise nur mit polizeilicher Schadenbestätigung möglich. Eine Bestätigung des Schadens nach einem Unfall durch die Polizei ist daher unumgänglich.

Ungarn
Auch in Ungarn unterliegen Unfälle mit Personenschaden der polizeilichen Meldepflicht. Wegen der Schadenregulierung bei einem Sachschaden sollte aber trotzdem die Polizei verständigt werden. Der Unfallort darf nur mit Genehmigung der Polizei verlassen werden.

Ansonsten sind im Ausland die gleichen Verhaltensregeln wie in Österreich einzuhalten. Ruhe bewahren, Unfallstelle absichern und Verletzte versorgen. Das Unfallszenario sollte so gut wie möglich dokumentiert werden: Fotos machen, eine Skizze der Unfallstelle anfertigen und, wenn möglich, die Personalien von Zeugen notieren. Auf keinen Fall sollten Schuldeingeständnisse am Unfallort gemacht und unverständliche Dokumente unterschrieben werden.

Quelle: ÖAMTC | www


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