03.05.2004

Kindersicherungs-Bestimmungen

Auch in den EU-Erweiterungsländern gibt es Strafen für ausländische Autolenker, deren Kinder nicht ausreichend gesichert sind. In den östlichen Beitrittsländern gibt es diesbezüglich strenge Kontrollen.

In Ungarn dürfen Kinder unter zwölf Jahren oder einer Größe von bis zu 1,50 Meter nicht ohne Kindersitz mitfahren. Zudem muss auch der Beifahrerairbag, falls vorhanden, deaktiviert werden. Ähnliche Auflagen wie in Ungarn gibt es in der Tschechei. Auch hier dürfen Kinder unter zwölf Jahren nur mit Spezialsitzen befördert werden. Dies gilt allerdings auch für Jugendliche unter 18 Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind.

Auch in Slowenien dürfen Kinder bis 12 Jahre ohne Kindersitz nicht mitfahren und auch nicht vorne sitzen. Nur in der Slowakei sieht die Straßenverkehrsordnung keine Kindersitze vor, es reicht, wenn Kinder angeschnallt auf dem Rücksitz unterwegs sind. Eine optimale Sicherheit wird dadurch aber nicht gewährt.



















Quelle: ÖAMTC | www


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