Aktuell 19.05.2004
Ein weiteres Risiko stellen zehn Prozent aller Autos dar, die mit defekten Lichtern - also einäugig - unterwegs sind. Wer mit defekten Lichtern unterwegs ist wird von den anderen Verkehrsteilnehmern zu spät gesehen und in der Dimension falsch eingeschätzt.
Bei Dämmerung ohne Licht fahren verstößt gegen Paragraf 99 Abs. 1 Kraftfahrzeuggesetz (KFG) und kann zu Geldstrafen zwischen 21 und 54 Euro führen. Für defekte Lichtanlagen können zwischen 21 und 50 Euro fällig werden. Die Strafen sind von Bundesland und Straßentyp abhängig. Grundsätzlich gibt es im Freiland höhere Strafen als im Ortsgebiet.
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