02.06.2004
Durch die heuer in Kraft getretene 49. Novelle der Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung (KDV) wurde die Spikefrist vom bisher ersten Montag nach Ostern bis Ende Mai verlängert.
Wer in den Monaten Juni bis September mit Spikereifen erwischt wird, darf sich nicht über Geldstrafen von bis zu EUR 2.180,- wundern. Aber auch auf einem parkenden Fahrzeug dürfen in diesem Zeitraum keine Spikereifen montiert sein. Zudem muss der Spike-Aufkleber entweder entfernt oder mit einem Klebeband in Form eines Kreuzes abgedeckt werden.
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