Aktuell  01.07.2004

Vor 20 Jahren erstmals Strafen für Gurtenverweigerer

Genau 20 Jahre ist es her, da wurden zum ersten mal Leute zur Kasse gebeten die unangeschnallt unterwegs waren. Die Strafe von 100 Schilling führte zu einem enormen Anstieg bei der Gurtenverwendung.

Leider ist die Verwendung von Gurten trotz Erhöhung des Strafsatzes auf 21 Euro wieder im Rückgang. Die letzte Erhebung des ÖAMTC vom April 2004 zeigte, dass ein Drittel der Autolenker und Beifahrer keinen Gurt verwenden. Noch schlimmer ist, dass auch 26 Prozent der Kinder ungesichert unterwegs sind.

Die Geschichte der Gurtenpflicht in Österreich:

1974: Der ÖAMTC stellte erstmals die rechtlichen Grundlagen einer gesetzlichen Gurtenpflicht zur Diskussion.
1976: Verwendung von Sicherheitsgurten wird eingeführt. Vorerst gibt es aber keine Strafen, sondern im Falle eines Unfalls nur eine Kürzung des Schmerzengeld-Anspruchs um 25 Prozent. Der Oberste Gerichtshof bestätigte vor ein paar Jahren eine Minderung des Schmerzengeldes um 36.300 Euro.
1984: Verstoß gegen die Gurtenpflicht wird erstmals mit Strafen geahndet.
1994: Kinder dürfen nur mit entsprechendem Rückhaltesystem im Auto mitgenommen werden.
1999: Kinder jeden Alters haben Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.

Strafen alleine verhelfen sicher nicht zu einer Einhaltung der Vorschriften. Die Überwachung der Exekutive muss effizienter werden, und auch bewusstseinsbildende Maßnahmen sollten vermehrt zum Einsatz kommen. Schließlich ist die Todesrate bei Unfällen, wo die Autoinsassen nicht angeschnallt waren, um das Sechsfache größer als bei Unfällen mit angeschnallten Personen.

Quelle: ÖAMTC | www


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