05.08.2004

Unfälle durch Wildwechsel vermeiden

Beim Rehwild heißt es derzeit Paarungszeit. Nicht selten führen die Verfolgungsjagden auch über Straßenstücke. Umso mehr Vorsicht ist daher auch für alle Autofahrer geboten, denn im Vorjahr gab es 148 Wildunfälle bei denen 167 Menschen verunglückten.

Rasche, aber ruhige Reaktionen sind gefragt. Der ARBÖ gibt einige Tipps wie Sie beim Wildwechsel richtig reagieren:



Sollte ein Wildunfall nicht zu vermeiden sein, muss die Unfallstelle abgesichert und die Polizei bzw. Gendarmerie verständigt werden. Gemäße Paragraph 4, Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht bei einem Wildschaden Verständigungspflicht. Wer keine Meldung vornimmt begeht Fahrerflucht.

Das tote Tier darf aber auch nicht mitgenommen werden. Bei entsprechender Kaskoversicherung muss diese sofort vom Unfall in Kenntnis gesetzt werden. Wird die Versicherung nicht informiert, muss diese auch nicht zahlen. Die für die Versicherung notwendige Bestätigung wird von der Polizei bzw. Gendarmerie ausgestellt.

Der ARBÖ bietet für Wildunfälle den ARBÖ-Sicherheits-Pass für EUR 29,50 an. Damit werden bei Unfällen mit Haar- oder Federwild die Reparaturkosten bzw. der Kasko-Selbstbehalt zu 80 Prozent (max. 600 Euro) ersetzt. Voraussetzung ist die unmittelbare Besichtigung des Fahrzeuges in einem ARBÖ-Prüfzentrum und die Vorlage der original behördlichen Meldebestätigung.

Quelle: ARBÖ | www


Weiter in der Web-Version mit Fotos, Videos, Links und mehr...

Auch interessant!
Unfall - und was dann?
Wenn Sie mit dem Auto einen Unfall haben, ist die Aufregung groß und die richtige Reaktion darauf selten ...

Wildschaden weniger gefährlich als Ausweichen
Ein Zusammenprall mit einer Wildschweinrotte bei 80 Stundenkilometern muss für Pkw-Insassen nicht lebensg...