18.08.2004

Nur mit Vollmacht mit ausgeborgtem Auto ins Ausland

Die Zahl der Autodiebstähle ist im Vorjahr von 3.800 auf 5.300, also um knapp 40 Prozent, gestiegen. In vielen Fällen landen die gestohlenen Fahrzeuge in osteuropäischen Ländern.

Die Folge: Intensivere Kontrollen an den Grenzen und in den osteuropäischen Ländern, ob der Zulassungsbesitzer auch der Fahrer des Wagens ist. Sitzt der Zulassungsbesitzer im Auto welches aber von einer anderen Person gelenkt wird, gibt es keine Probleme. Wenn der Zulassungsbesitzer allerdings abwesend ist, wird über Interpol eine Fahndungsmeldung ausgeschickt um festzustellen, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde.

Fahrer können somit einige Stunden an der Grenze festgehalten werden. Wer also mit einem ausgeborgten Auto über die Grenze möchte, sollte eine Vollmachts-Erklärung mitführen. Diese schließt die Fahndung zwar nicht ganz aus, verringert aber die Wahrscheinlichkeit.

ARBÖ-Tipp: Je amtlicher die Vollmacht desto weniger Probleme an der Grenze. Für diesen Zweck stellt der ARBÖ ein passendes Formular für alle Mitglieder kostenlos in allen 94 ARBÖ-Prüfzentren und im Generalsekretariat (Mariahilferstraße 180, 1150 Wien) zur Verfügung.

Quelle: ARBÖ | www


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