11.11.1998
Der genannte Fahrer hat berufen und das Verfahren verlohren - ein Beamte habe nicht die Pflicht, über andere Möglichkeiten aufzuklären. Was in amerikanischen Filmen selbstverständlich ist, gilt in Österreich also nicht.
Im Beispiel hätte der Mann einfach etwa tausend Schilling und eine Wochenvignette zahlen können, um der Strafverfügung zu entgehen. Der Beamte war aber nicht verpflichtet über diese mildere Strafmöglichkeit zu unterrichten.
Vorsicht also bei entsprechenden Fällen - es hilft immer, sich schon vorher schlau zu machen. Idealerweise sollte es natürlich garnicht erst zu einer Verfehlung kommen können - denn dann gilt 'Null problemo' auch bei weniger gesprächigen Gendarmen.
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