11.11.1998

Beamte müssen nicht aufklären

Ein Autofahrer hatte keine Vignette am Fahrzeug und wurde von einem Polizisten zu 3000 ATS per Strafverfügung 'verdonnert'. Die günstigere Lösung von etwa 1000 ATS als 'Zusatzgebühr' hat man dem Autofahrer vorenthalten.

Der genannte Fahrer hat berufen und das Verfahren verlohren - ein Beamte habe nicht die Pflicht, über andere Möglichkeiten aufzuklären. Was in amerikanischen Filmen selbstverständlich ist, gilt in Österreich also nicht.

Im Beispiel hätte der Mann einfach etwa tausend Schilling und eine Wochenvignette zahlen können, um der Strafverfügung zu entgehen. Der Beamte war aber nicht verpflichtet über diese mildere Strafmöglichkeit zu unterrichten.

Vorsicht also bei entsprechenden Fällen - es hilft immer, sich schon vorher schlau zu machen. Idealerweise sollte es natürlich garnicht erst zu einer Verfehlung kommen können - denn dann gilt 'Null problemo' auch bei weniger gesprächigen Gendarmen.


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