01.09.2004

Neue Autostopper-Regel schafft Klarheit

Am 10. August 2004 ist eine neue Autostopper-Regel in Kraft getreten, die Autofahrer und Autostopper entlastet, und mehr Rechtsklarheit bringt.

Die Regel besagt, dass künftig auch bei unverschuldeten Unfällen die Kfz-Haftpflichtversicherung für mitgenommene Autostopper zahlt. Eindeutig war bislang nur die Regelung bei verschuldeten Unfällen, bei der die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers oder des Unfallgegners auch für mitgenommene Autostopper zahlt.

Unklar waren hingegen Unfallsituationen ohne Verschulden, also bei höherer Gewalt wie Brand, Sturm oder Lawine. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlte nicht, wenn der Autostopper unentgeltlich und im eigenen Interesse bzw. auf eigenes Ersuchen mitgenommen wurde.

Die Frage der 'Unentgeltlichkeit' war hier versicherungstechnisch besonders heikel. Galt eine Einladung des Fahrers durch den Autostopper auf einen Kaffee bereits als Bezahlung? Diese, und weitere Fragen gehören nun der Vergangenheit an.

Quelle: ARBÖ | www


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