11.11.1998

Einspurig an der Kolonne vorbei

Einspurige Fahrzeuge dürfen an eine stehenden Kolonne vorbeifahren. Damit es nicht zu gefährlichen Situationen kommt, ist aber besondere Vorsicht anzuwenden.

So muß natürlich ein entsprechender Sicherheitsabstand gewährt bleiben, um vorbeifahren zu dürfen. Ein Mitverschulden bei einem Unfall ist damit in jedem Fall zu verantworten! Auch sonst müssen einige Rahmenbedingungen stimmen, damit ein Vorbeifahren überhaupt erlaubt ist:

Die Kolonne muß natürlich komplett angehalten haben, damit überhaupt vorbeigefahren werden kann. Außerdem muß auf Fußgänger geachtet werden - diese müssen zwischen den Fahrzeugen hervortreten können um sich umschauen zu können.

Wenn der Motorradfahrer rechts vorbeifährt, dann muß er mit rechtsabbiegern rechnen und darf diese nicht behindern!

Autofahrer müssen jedenfalls mit vorbeibrausenden Motorrädern rechnen, nachdem das Gesetz ein Vorbeifahren erlaubt. Es ist zumindest ratsam, Türen vorsichtig zu öffnen und entsprechend defensiv zu fahren.


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