Aktuell 07.09.2004
An der Kassa wird dann allerdings ein höherer Preis verrechnet. Was viele Autofahrer aber nicht wissen: es gilt der Preis, der an der Zapfsäule angeschrieben ist.
Die großen Anzeigetafeln an den Tankstellen-Einfahrten gelten als Werbung, und sind somit Vertragsbestandteil. Unterscheidet sich der Preis bei Anzeigetafel und Zapfsäule, ist die Tankstelle verpflichtet, die Kunden noch vor dem Tanken darüber in Kenntnis zu setzen. Ist der Tankvorgang schon abgeschlossen, gelten die angebotenen Bedingungen. Denn wenn bereits im Tank, ist es schwer möglich den Treibstoff wieder zurückzugeben.
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