Aktuell 28.09.2004
Zudem vereinheitlicht der Ausweis die verschiedenen Einreisebestimmungen für Tiere, und ist somit eine wesentliche Erleichterung für alle. Eine Tätowierung oder eine Mikrochip (ab 2001 gilt nur noch der Chip) ist für die Identifizierung der Tiere notwendig. Der Mikrochip mit der Größe eines Reiskorns, wird an der linken Halsseite unter die Haut injiziert.
Der Internationale Impfpass bleibt bei allen Tieren, die vor dem 3. Juli 2004 geimpft wurden, bis zur Ablauf der Impfungen als Reisedokument gültig. Für Irland, Malta, Schweden und Großbritannien gelten noch zusätzliche Bestimmungen. Aufgrund einer Übergangsfrist von fünf Jahren, muss in diesen Ländern die Tollwut-Schutzimpfung per Bluttest nachgewiesen werden. Zudem wird auch eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer, sowie eine Kennzeichnung ausschließliche mittels Chip verlangt.
Der EU-Heimtierausweis wir außerhalb der EU zusätzlich in Island, der Schweiz, Andorra, Liechtenstein, Norwegen, Monaco, San Marino und im Vatikan anerkannt.
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