07.01.1999

EU-Förderung Ziel 4

Die EU fördert im Rahmen der Ziel-4-Geldausschüttung auch Weiterbildung. Die Eckdaten finden Sie hier.

Durch den Europäischen Sozialfonds werden Förderungen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit gegeben. Mit dabei ist auch die Förderung von Arbeitnehmern bei Ihren Aktivitäten, die die Anpassung an den Wandel erlauben - also z.B. Bildung und Weiterbildung!

Beantragen kann die Förderung ein Betrieb, der nicht mehr als 250 Mitarbeiter hat. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch ein größerer Betrieb die Förderung erhalten. In diesem Betrieb können dann Mitarbeiter gefördert werden, die über 30 Jahre alt sind, in Schlüsselpositionen arbeiten oder Saison-/Kurzarbeit verrichten.

Eine Grundvoraussetzung ist auch, daß die Bildung nicht nur für diesen Betrieb zielführend ist - sie muß Überbetrieblich verwertbar sein. Dann aber kann alles, was mit dem Seminar in Zusammenhang steht, gefördert werden (Kursgebühr und Nebenkosten, eventuell sogar Lohnkosten), es können maximal 2/3 refundiert werden.

Wenn Sie nun wissen wollen, wie Sie zur Förderung kommen, fragen Sie einfach bei Ihrem Seminaranbieter nach! Informationen erhalten Sie auch beim Arbeitsmarktservice AMS telefonisch unter 0222/331 780.


Weiter in der Web-Version mit Fotos, Videos, Links und mehr...