07.01.1999

Steuerliche Absetzbarkeit

Alleine durch die Absetzbarkeit von Seminaren läßt sich mitunter Geld einsparen.

Wenn Sie sich beruflich fortbilden und dafür Aufwendungen nachweisen können, so dürfen Sie diese als Werbungskosten absetzen. Automatisch werden derzeit 1800,- abgesetzt, übersteigt der von Ihnen nachweisbare Betrag diese Grenze, so können Sie die Differenz beim Finanzamt geltend machen!


Weiter in der Web-Version mit Fotos, Videos, Links und mehr...