07.01.1999
Wenn Sie sich beruflich fortbilden und dafür Aufwendungen nachweisen können, so dürfen Sie diese als Werbungskosten absetzen. Automatisch werden derzeit 1800,- abgesetzt, übersteigt der von Ihnen nachweisbare Betrag diese Grenze, so können Sie die Differenz beim Finanzamt geltend machen!
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