17.03.2005

Verkehrsdelikt in Italien: Rekursmöglichkeit wahren

Die Osterferien stehen kurz bevor und Italien ist wie immer ein beliebtes Reiseziel der Österreicher. Wer in Italien bei einer Verkehrsübertretung erwischt wird muss ganz genau aufpassen, wo er unterschreibt.

Als Verkehrssünder erhält man ein A4 großes Verhaltensprotokoll (Verbale die contestazione) wo Name, Adresse, Autokennzeichen, das Vergehen samt Abzugspunkten und die Höhe der Geldstrafe festgehalten wird. Möchte man gegen die Strafe Rekurs einlegen darf man auf keinen Fall links unten auf der Vorderseite unterschreiben. Damit würde man die Geldstrafe akzeptieren, und sich verpflichten, diese innerhalb von 60 Tagen zu zahlen. Außerdem verliert man jegliche Einspruchsmöglichkeiten gegen die Strafe.

Ausländer müssen über diesen Umstand von den italienischen Behörden nicht informiert werden. Somit zieht man meistens den Kürzeren, sofern man es nicht besser weiß. Für spätere Proteste ist auf der Rückseite des Verbale zu unterschreiben. Und zwar dort, wo im Text 'Ricorso' (=Einspruch) vorkommt.

Trotzdem hat die Sache einen bitteren Beigeschmack. Wer nämlich Einspruch erheben will bekommt nicht die Mindeststrafe aufgebrummt, sondern darf gleich tiefer in die Tasche greifen. Möchte man eine Beschlagnahmung seines Fahrzeugs bis zu 60 Tag nicht riskieren, sollte die verlangte Kaution unbedingt sofort bezahlt werden.

Quelle: ÖAMTC | www


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