25.03.2005

Mediengesetz neu in Österreich

Websites werden nun als Medien angesehen und unterliegen den Rechten des Mediengesetzes. Das hat weitreichende Folgen für Websitebetreiber.

Abgesehen von privaten Selbstdarstellungen und Websites von ISPs (also keinen 'Medien') haben Websites ab 1. Juli nicht nur das eCommerce-Gesetz und andere Paragrafen zu beachten, sondern auch das Mediengesetz. Sie gelten nun als periodische Medien: das hat wesentliche Folgen - denn Content Provider gelten zumeist als Medieninhaber!

Medien haben viele Pflichten. So ist das Recht einer Person, über die in bestimmtem Maß berichtet wurde, eine Gegendarstellung abdrucken zu lassen, nun auch für Websites.

Auch die Impressumspflicht wird wirksam. Wo bisher nur die Angaben lt. eCommerce-Gesetz notwendig waren, sind nun auch noch die Impressumsangaben anzubieten. Der Medieninhaber muss in Name und Anschrift abzulesen sein, der Unternehmensgegenstand, die Geschäftsführer, Gesellschafter und die grundsätzliche Richtung des Mediums sind anzuführen.

Gerichte können auch nach Medienrecht die Löschung von Teilen der Website erwirken, die strafbare Handlungen begründen. Bei Fehlverhalten des Medieninhabers sind Bußgelder bis 2000 EUR vorgesehen - pro Tag versteht sich.

Fazit: Es lohnt sich, die eigene Website nun auch auf das Mediengesetz vorzubereiten. Findige Spaßvögel könnten sonst ähnlich wie beim eCommerce-Gesetz die Gerichte anrufen und viel Aufwand auf allen Seiten verursachen.


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