Die Vorteile der Fiskal-LKWs

Die Stadtflitzer vom Typ Fiskal-LKW kennen wir alle aus dem urbanen Stadtbild unserer Zeit. Sie sind für die Nahversorgung wichtig und daher auch vom Gesetzgeber mit Nachsicht versteuert.

Die Vorteile für Unternehmen, wenn sie sich einen solchen Wagen zulegen, sind unterschiedlicher Natur.

Zum einen gibt es eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Anschaffung des Fahrzeugs. Auch die laufenden Kosten sind hierzu verwendbar, die Vorsteuer kann sogar von Leasingraten verwertet werden!

Abgeschrieben darf ein Auto der genannten Klasse sogar in fünf Jahren werden. So machen sich auch die steuermindernden Ausgaben schneller positiv bemerkbar.

Und schließlich fällt eine Steuer weg, die normale Autos teurer werden läßt, als es die Hersteller vorsehen: Die NoVA (Normverbrauchsabgabe) ist bei den Fiskal-LKWs nicht fällig.


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