Was muss ein Fiskal-LKW haben?

Um in den Genuß der Vorteile eines steuerlich bessergestellten LKW zu kommen, muss ein Wagen schon beim Kauf bestimmte Merkmale haben. Nachträgliche Veränderungen helfen bei der Steuerbelastung nicht mehr, dafür sind beim Händler entsprechende Autos schon in der Verkaufshalle gut als Fiskal-LKWs erkennbar - schließlich ist das ein wesentliches Verkaufsargument.

Auf jeden Fall muss ein solcher (Klein-) LKW eine (nicht zu schräge) Heckklappe haben. Auch eine Türe am Heck wäre gültig. Der Laderaum im Inneren muss zumindest eineinhalb Meter lang sein.

Dafür darf hinten kein Platz für Passagiere sein - eine zweite Reihe für Personen ist daher nicht gestattet, ein Gitter oder ähnlicher Verbau trennt den hinteren Bereich von der Fahrerzelle. Was damit auch nicht weiter ins Gewicht fällt, ist das Fehlen der hinteren Scheiben - denn Glas ist im hinteren Bereich nicht erlaubt.

Alle diese Vorgaben müssen so erfüllt sein, dass ein Umbau zu einem normalen PKW nicht machbar ist. Ein Weg, um bei normalen Autos steuern zu sparen, wird so verhindert.

Sind die Merkmale gegeben, wird der Händler den Wagen schon beim Kauf als Fiskal-LKW anpreisen und entsprechende Kosten ausweisen. Die anderen Vorteile finden Sie im Kapitel 'nebenan', denn Sie können darüberhinaus als Unternehmer ganz schön Steuern sparen!


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