05.05.2005

Absichern bei Panne oder Unfall

Seit 1.5. ist die Warnweste in solchen Fällen Pflicht in Österreich. Doch auch ein paar andere Dinge gilt es zu beachten, wenn das Auto einmal liegen bleibt, wo es eigentlich fahren sollte.

'Das Gesetz verpflichtet zwar nur den Fahrer, zum Aussteigen eine Warnweste anzuziehen', klärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer auf. Aus Sicherheitsgründen sollten alle Insassen eine Warnweste mitführen und im Bedarfsfall auch anziehen.

Der zweite Schritt ist das Aufstellen einer geeigneten Warneinrichtung, die der Lenker eines mehrspurigen Kfz nach dem Kraftfahrgesetz mitzuführen hat. Wann und wo es aber vorgeschrieben ist, ein Pannendreieck aufzustellen, ist vielen Autofahrern unklar.

Auf Freilandstraßen und Autobahnen besteht keine prinzipielle Pannendreieck-Pflicht. Die Warneinrichtung muss nämlich nur dann aufgestellt werden, wenn das Fahrzeug auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei witterungsbedingt schlechter Sicht, Dämmerung, Dunkelheit oder in einem schlecht beleuchteten Tunnel zum Stillstand kommt.

Dann ist der Autofahrer verpflichtet, dieses Hindernis anderen Lenkern anzuzeigen. Dasselbe gilt, wenn das Fahrzeug ganz oder zumindest teilweise in einen Fahrstreifen ragt. Kommt man auf dem Pannenstreifen oder der Pannenbucht einer Autobahn zum Stillstand, braucht man hingegen kein Pannendreieck aufzustellen.

Ist das liegengebliebene Fahrzeug auf weite Entfernung, z.B. auf die Entfernung des Anhalteweges, erkennbar, muss ebenfalls nicht abgesichert werden.

'Das Aufstellen sollte aber in relativ überschaubarer Distanz zum Fahrzeug erfolgen', rät der ÖAMTC-Jurist. 'Die oft kolportierten 250 Meter Abstand sind ein absurder Wert. Er bedeutet für Aufstellen und Einholen des Dreiecks insgesamt eine Viertelstunde Fußmarsch und eine Gefährdung der Verkehrssicherheit', warnt Hoffer. 'Jeder Meter bzw. jede Sekunde, die sich eine Person auf oder neben der Fahrbahn bewegt, bedeutet höchste Gefahr.'

Das Dreieck muss nahe des Fahrbahnrandes auf der Fahrbahnseite stehen, auf der das Fahrzeug zum Stillstand gekommen ist. Steht das Fahrzeug auf dem linken Fahrbahnrand, ist das Pannendreieck 'vor' dem Fahrzeug aufzustellen - und zwar so weit entfernt, dass ein ankommendes Fahrzeug sicher ausweichen oder bremsen kann.

Dass der ÖAMTC gleich auch passende Warnwesten und Dreiecke günstig anbietet, braucht man nicht extra zu erwähnen.

ÖAMTC | www


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