23.06.2005

Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

'Wer nicht fragt ist selber schuld', so lautet die Devise beim Kauf eines Gebrauchtwagens. Erst kürzlich musste dies ein Käufer eines zwei Jahre alten PKW erfahren, weil er sich nicht nach dem Vorbesitzer des Wagens erkundigt hatte.

Wie sich bei einem Ankaufstest, der erst nach dem Kauf durchgeführt wurde, herausstellte, war das Fahrzeug ein Fahrschulauto. Händler sind nicht verpflichtet Auskunft über den Vorbesitzer zu geben, wenn sie nicht danach gefragt werden. Den Händler trifft keine Aufklärungspflicht, solange die Abnützung nicht 'über die Beanspruchung anderer Fahrzeuge hinausgeht'. Daher ist es sehr ratsam, noch vor dem Kauf einen Ankaufstest (z.B. beim ARBÖ) durchführen zu lassen.

Für Gebrauchtwagenkäufer hat der ARBÖ ein paar hilfreiche Tipps parat:



Weitere Tipps sind im ARBÖ-Folder 'Praktische Ratschläge für den Gebrauchtwagenkauf' zu finden. Dieser ist in allen ARBÖ-Dienststellen kostenlos erhältlich.

Quelle: ARBÖ | www


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