Aktuell 01.07.2005
Ab 1.7. zahlreiche Neuerungen für Österreichs Kraftfahrer
Der 1. Juli 2005 ist nicht nur Ferienbeginn sondern bringt für Österreichs Kraftfahrer einige Neuerungen mit sich. Neben der Einführung des Vormerksystems für mittelschwere Verkehrsdelikte erhält man ab sofort auch einen Bundeszuschuss für Partikelfilter.Neu ist auch die 21. Novelle zur Straßenverkehrsordnung und der Fahrverbotskalender für Lkw. Die Neuerungen im Detail:
- Ab 1. Juli muss jeder, egal ob Auto- oder Motorradfahrer, mit einer Vormerkung rechnen, der beispielsweise einen viel zu geringen Sicherheitsabstand hält, Fußgänger auf dem Schutzweg gefährdet oder das Kind nicht anschnallt. Bei 13 Delikten ist eine Vormerkung im Führerscheinregister der Wohnsitzbehörde die 'Vorstufe' zum Entzug der Lenkberechtigung im Führerscheinregister der Wohnsitzbehörde. Das wäre einer 'gelben Karte' gleichzusetzen, der Führerschein darf aber einstweilen behalten werden. Auf Wiederholungstäter warten Nachschulungen und ähnliche Maßnahmen. Wer dann noch einen dritten Verstoß innerhalb von zwei Jahren begeht, muss seine Lenkberechtigung für die nächsten zwei Jahre abgeben.
oeamtc.at/recht/
- Umweltbewusste Autofahrer, die sich ab 1. Juli einen Neuwagen über 80 kW mit einem Partikelfilter kaufen, erhalten einen Bundeszuschuss von 300 Euro. Allerdings wird diese Regelung nach dem Bonus-Malus Prinzip durchgeführt was bedeutet, dass Autokäufer, die einen Diesel-Pkw ohne Partikelfilter neu anmelden, einen Malus von 0,75 Prozent der NOVA (Normverbrauchsabgabe) bzw. maximal 150 Euro hinnehmen müssen. Kleine Diesel-Pkw bis 80 kW sind erst ab 1. Jänner 2006 von der Bonus-Malus-Regelung betroffen. Der ÖAMTC hat eine Liste mit allen derzeit verfügbaren Neuwagen mit serienmäßigem Partikelfilter bereitgestellt.
oeamtc.at/partikelfilter/
- Die 21. Novelle zur Straßenverkehrsordnung bringt von 'Vortestgeräten' bis zu neuen Verkehrszeichen willkommene Änderungen. 'Vortestgeräte' sollen Alkohol- und Drogenkontrollen erleichtern. Wer keinen nennenswerten Atemalkohol aufweist, darf gleich nach dem Vortest die Fahrt fortsetzen. Bei Verdacht der Alkoholbeeinträchtigung bleibt der Alkomattest aber nicht erspart. Neben Amts- und Spitalsärzten dürfen ab sofort auch eigens dafür geschulte Ärzte Kraftfahrer auf eine Beeinträchtigung der Fahrttauglichkeit durch Drogen untersuchen. Eine weniger ambitionierte Neuerung ist die Aufhebung der Bestimmung, dass Verkehrszeichen, die mit Bildern oder Werbetafeln versehen sind welche nicht der StVO entsprechen, ungültig werden. Die Folge: Werbung auf Verkehrszeichen-Ständern könnte zunehmen und die Verkehrszeichen dadurch noch leichter übersehen werden.
oeamtc.at/recht/
- Statt dem erweiterten Wochenend-Fahrverbot für Lkw gilt stattdessen ab 2. Juli der 'Fahrverbotskalender'. Durch den Entfall wichtiger Lkw-Fahrverbote wird das programmierte Stauchaos befürchtet.
oeamtc.at/verkehr/Sommer- und Ferienreiseverordnung
Quelle: ÖAMTC | www
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