Aktuell  27.08.2005

Section-Control: Strafen werden zurückbezahlt!

Weil Verkehrszeichen auch Auflagen haben, die missachtet werden, können sie durchaus ungültig sein. So wie im Kaisermühlentunnel, wo nun 400.000 Euro an Strafen zurückbezahlt werden müssen.

2004 und 2005 wurde per Section Control fleissig gemessen und bestraft. Im Kaisermühlentunnel Fahrtrichtung Stockerau bei heruntergesetzter Höchstgeschwindigkeit zu unrecht, denn die Verkehrsschilder, die die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigen sollen, waren falsch montiert.

Maximal zwei Schilder sind gesetzlich an einer Säule erlaubt - drei waren aber montiert. Die Schilder wurden daher komplett ungültig, Geschwindigkeitsbegrenzung galt keine.

Im Kommisariat Donaustadt (Tel. 01/31310-66120) wird nun das Geld refundiert, welches illegal eingehoben wurde. Anonymverfügung und Zahlungsbestätigung sollte man noch haben, denn ein Nachweis ist hierbei notwendig.

Ob zwei verschiedene Geschwindigkeiten für PKW und LKW sinnvoll sind (gefährliche Situationen bei unterschiedlich schnell fahrenden Fahrzeugen!) sei dahingestellt. Dass Asfinag und Magistrat, die für das Aufstellen der falschen Beschilderung zuständig sind, sich hier eine herzeigbare Fehlleistung geleistet haben, steht aber ausser Frage. 400.000 Euro Einnahmen verschenken, dabei aber massiven Aufwand für die Einhebung betrieben zu haben ist kein Pappenstiel. Insbesondere, wenn die Asfinag auf die Einführung einer Autobahnmaut pro Kilometer drängt. Ob sie da auch so nachlässig wird?


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