Aktuell  23.09.2005

Licht am Tag ist fix

Die vom Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) seit 1987 geforderte Benutzungspflicht für Licht am Tag, wurde nun einstimmig vom Verkehrsausschuss beschlossen.

Somit müssen ab 15. November auch mehrspurige Kraftfahrzeuge ganzjährig sowohl auf Freilandstraßen als auch im Ortsgebiet mit Licht fahren. Bereits 2002 gab es den ersten Versuch für eine Novelle des Kraftfahrgesetzes, diese scheiterte allerdings an wissenschaftlichen Bedenken.

Rund 30 Menschenleben sollen durch diese einfache Verkehrssicherheitsmaßnahme pro Jahr gerettet werden. Doch ganz astrein scheint das neue Gesetz nicht zu sein, immer noch gibt es viele kritische Stimmen. Besonders die Sache mit dem Abblendlicht scheint noch nicht vom Tisch zu sein. Ist ein Auto nämlich nicht mit einem Tagfahrlicht (Daytime Running Lights) ausgestattet, muss auch tagsüber mit dem grellen Abblendlicht gefahren werden. Das spezielle Tagfahrlicht benötigt weniger Energie und Kraftstoff, und ist dazu auch weniger hell als das Abblendlicht. Es ist dazu da, das Fahrzeug und nicht die Straße auszuleuchten.

Eine Förderung für die Nachrüstung bestehender Fahrzeuge würde hier Sinn machen. Ab wann nun mit Strafen zu rechnen ist scheint ebenfalls unklar zu sein. Deshalb kann es sicher nicht schaden, schon jetzt die Beleuchtung einzuschalten.

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