02.10.2005

Haftung bei Spams aus einer Domain

Der Admin-C einer Domain, also der 'Besitzer' der Adresse, haftet für Spam aus 'seiner' Domain. Das stellte ein Gericht in Deutschland nun nochmals fest.

Als Admin-C, der im vorliegenden Fall auch im Impressum genannt wurde, wurde ein Deutscher belangt, aus dessen Umgebung eine Spam-eMail bei einem Rechtsanwalt ankam.

Das Landesgericht Berlin stellt damit erstens fest, dass schon einzelne Spam-Mails ein Eingriff ins Persönlichkeits recht darstellen und die Gefahr einer Fortführung der Aktivitäten besteht. Andererseits stellt das Gericht auch eindeutig fest, dass der Inhaber einer Domain für Spams aus ebendieser belangt werden kann.

In Österreich ist Spam genauso verboten, die entsprechende EU-Richtlinie regelt das einigermaßen einwandfrei. Die Umsetzung in den einzelnen Ländern ist jedoch unterschiedlich gut und vollständig. So wurde in Deutschland vor Gericht unterschiedlich argumentiert - und nun wieder einmal eindeutig richtig gerichtet - und in Österreich eine Grauzone bei Unternehmen belassen. Hinweise auf die Lage in Österreich liefert auch unser Newsticker-Service:

Rechtliches zu Newslettern

Eine wirklich vollständige und klare Umsetzung der Interessen der User und der EU-Vorgabe wäre zu begrüßen, um dem hausgemachten Spam auf diesem Kontinent begegnen zu können.

Neues TKG für Österreich?

Vielleicht hilft der Antrag zur Änderung des TKG in dieser Sache weiter?


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