Internet  03.11.2005

Streit um Österreich

Der Domaininhaber von oesterreich.de hat auch die Markenrechte auf Österreich.de gesichert. Trotzdem ging er bei der Vergabe leer aus - und klagte auf Überlassung der Umlautdomain.

Wichtig wurde das für den Kläger, da schon bisher das Logo auf 'Österreich.de' lautete, nur die Domain die Oe-Umschreibung nutzte. Die Technik war ja erst kürzlich soweit, dass auch Umlaute in Adressen nutzbar wurden.

Beim Landesgericht München hatte der Kläger Erfolg, jedoch das Oberlandesgericht verweigerte die Zustimmung. Die Kennzeichnungskraft ist zwar gegeben, aber die Verwechslungsgefahr sieht das Gericht nicht.

Der Firmenname sei ausserdem nicht schutzfähig. Und auch bei der Marke, die der Kläger besitzt, ist die Verwechslungsgefahr laut Richterspruch nicht gegeben. Schließlich werde nur das Wort genutzt, die Wort-Bild-Marke betreffe aber auch das Bild.

Wie sich wieder einmal zeigt, sind zwischen der gerichtlichen und der internetten Realität große Unterschiede. Zwar ist unverständlich, warum man im Logo einen anderen als den tatsächlichen Domainbegriff verwendet, allerdings könnte man landläufig schon davon ausgehen, dass damit implizit auch das Recht an der anderen Domain gegeben ist. Wer gefährdete Domains besitzt, sollte also rechtzeitig vorsorgen.


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