06.12.2005

Gerichte gegen Forenbetreiber

Eine Anzeige gegen Heise war der Ursprung eines nun in weiterer Instanz gefällten Urteils, wonach Forenbetreiber die Inhalte rechtlich prüfen müssen - auch ohne Aufforderung dazu. Das würde das aus für die meisten großen Web-Foren in Deutschland bedeuten.

Heise geht weiter gegen den Richterspruch vor. Hintergrund war eine Aufforderung zur Entfernung eines nicht rechtmäßigen Postings, der Heise sofort nachgekommen war. Doch der Ankläger wollte auch noch eine Unterlassungserklärung.

Wie im Web üblich, können Postings jedoch sofort online gestellt werden (alles Andere wäre zum Scheitern verurteilt). Eine Erklärung wie die gewünschte wollte und konnte Heise daher nicht abgeben. Der Richter bestätigte jedoch, dass Heise dafür verantwortlich sei, wenn jemand ein Posting selbst online stellen kann.

Was wider jede Vernunft, die gesetzliche Grundlage und alle Wünsche von Regierungen und EU ist, hat damit ein Gericht nun festgestellt. Der Medieninhaber muss vor Veröffentlichung eines Postings dessen Korrektheit prüfen. Als Diensteanbieter hat er dies eigentlich nicht zu machen (und kann es in der Realität auch nicht - weder automatisch, noch manuell).

Heise legt Berufung ein - geht diese jedoch nicht durch, gibt es die Gefahr der Schließung der meisten erfolgreichen Foren in Deutschland. Eine manuelle Prüfung wäre zu teuer und das Risiko von Abmahnungen enorm.


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