10.08.1999

Visitenkarte schützt nicht

Bei einem Unfall kann es schnell passieren - eine Visitenkarte wird hinter die Windschutzscheibe gesteckt und schon geht die Fahrt weiter.

Der ARBÖ warnt hier aber vor einem solchen Vorgehen ohne Meldung bei Polizei bzw. Gendarmerie. Schließlich wird ein solches Verhalten auch als Fahrerflucht ausgelegt. Und die kann teuer werden.


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