12.02.2006

EU: Gemeinsame Verfolgung

Falschparker, Schnellfahrer und Co haben in der EU künftig gröbere Probleme: Auch im EU-Ausland erfolgte Taten werden ab 2007 im Heimatland verfolgt - so als wären sie da erfolgt. Rechtshilfeabkommen sind nicht mehr notwendig.

Positiv für die Staatskassen: Sie werden nun auch durch die Kollegen in der EU mit Strafgeldern gefüllt. Ähnlich wie zwischen Deutschland und Österreich schon bisher gilt dann in der ganzen EU die Weiterreichung der Verfolgung von Delikten.


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