10.08.2006

Mehrzweckstreifen auf der Straße

Wie verhalten sich Radfahrer und Kfz-Lenker auf Straßen mit Mehrzweckstreifen? Und was ist eigentlich ein Mehrzweckstreifen? In einer vom KfV betreuten Diplomarbeit wurde unter anderem der Umgang mit dieser Einrichtung untersucht.

Das Zusammenleben von Radfahrern und Kfz-Lenkern ist oft eine Geschichte von Missverständnissen. 'So glaubten bei der im Rahmen der Diplomarbeit durchgeführten Befragung unter Wiener Pedalrittern rund 64 Prozent, dass ein Mehrzweckstreifen nur von ihnen benutzt werden darf', berichtet Dr. Othmar Thann, Direktor des KfV. 'Und auch 55 Prozent der befragten Kfz-Lenker waren der Meinung, dass Radfahrer ein Exklusivrecht auf diesen Teil des Radwegenetzes haben. Einige glaubten sogar, dass der Mehrzweckstreifen für Motorräder und Mopeds gedacht ist.' Beide Gruppen lagen damit falsch.

Mehrzweckstreifen sollen in engen Straßenabschnitten den Kfz- und Radverkehr zwar entflechten, einen Alleinanspruch haben Radfahrer aber nicht darauf. Wie die Befragung weiter zeigte, beeinflussen Mehrzweckstreifen zwar das Verhalten der Kfz-Lenker positiv, Radfahrer stehen dem Nutzen aber skeptisch gegenüber und orten einige Verbesserungsmöglichkeiten.

Radfahrstreifen und Mehrzweckstreifen sind häufig Opfer von Verwechslungen. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) unterscheiden sich die beiden durch die Art der Bodenmarkierung, durch die Breite der direkt daneben liegenden Kernfahrbahn – also den für Kfz vorgesehenen Teil der Straße – und die Benutzungsvorschriften für einzelne Verkehrsteilnehmer. Während ein Radfahrstreifen mit einer durchgängigen Sperrlinie von der Kernfahrbahn abgegrenzt ist, wird der Mehrzweckstreifen durch unterbrochene Warnlinien gekennzeichnet.

Wichtigstes Kriterium: Im Gegensatz zu einem Radfahrstreifen darf der Mehrzweckstreifen von ein- und zweispurigen Kfz befahren werden, wenn der Platz auf der daneben liegenden Fahrbahn im Falle einer Begegnung mit anderen Fahrzeugen nicht ausreicht – dadurch ist der Mehrzweckstreifen vor allem für engere Straßenabschnitte geeignet. Allerdings dürfen sie nur in jener Fahrtrichtung befahren werden, die auch für die direkt an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrbahn gilt.

Halten und Parken ist am Mehrzweckstreifen aber verboten, auch für Ladetätigkeiten darf auf diesem Teil der Straße nicht angehalten werden und auf keinen Fall handelt es sich dabei um eine Spur für schnelleres Vorankommen von Mopeds und Motorrädern!

Radfahrer müssen den Mehrzweckstreifen verwenden, wenn einer vorhanden ist. Verlässt der Radfahrer den Mehrzweckstreifen, hat er Nachrang gegenüber dem Kfz-Verkehr. Gemeinsam ist dem Rad- und Mehrzweckstreifen die Kennzeichnung mit Fahrradsymbolen und dem Schriftzug 'Ende' am Schluss.

KfV


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