22.09.2006

Anhaltebereitschaft vor Schutzwegen gering

Die Anhaltebereitschaft der Autofahrer vor ungeregelten Schutzwegen bleibt weiter gering. Nur die Hälfte fühlt sich dazu verpflichtet, Fußgänger die Straße überqueren zu lassen.

Einer vor kurzem durchgeführten Untersuchung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zufolge, ist die Anhaltebereitschaft der PKW-Lenkern/innen in 30er- und 50er Zonen gering. Bei einem Tempo von 30 km/h bleiben 58% der Autofahrer vor ungeregelten Schutzwegen stehen, um die Leute über den Zebrastreifen gehen zu lassen. Bei 50 km/h sinkt die Bereitschaft auf 51%.

Die Untersuchung wurde Anfang Sepemtber durchgeführt, was vor allem zu Schulbeginn zu denken geben sollte. Wenn bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h ein Mensch gegen ein Auto prallt, hat er ein Tötungsrisiko von 40%, bei 70 km/h mit 95% noch kaum Überlebenschancen.

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Seit 1. Juli 2005 gilt die Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg als Vormerkdelikt. In den ersten 12 Monaten wurde in Österreich dafür 568 Vormerkungen erteilt.

Zu beachten ist, dass auch Fußgänger pfllichten haben: sie müssen erkennbar machen, ob sie den Schutzweg benutzen wollen. Zögern sie oder bleiben sie stehen, gilt das als Vorrangverzicht. Kinder haben aber in jedem Fall Vorrang. Egal, ob sich nun ein Schutzweg auf der Straße befindet oder nicht, auch unabhängig davon, ob sie sich in Begleitung eines Erwachsenen befinden oder nicht.


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